AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HD-ScanDesign UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für Verträge zwischen der HD-ScanDesign UG und ihren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob Leistungen beim Kunden oder in den Räumlichkeiten der HD-ScanDesign UG erbracht werden.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausgeführt wird.
(4) Alle Änderungen, Ergänzungen und sonstigen Nebenabreden, durch welche von diesen Bestimmungen oder dem zugrundeliegenden Vertrag abgewichen werden soll, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(5) Unsere Angebote richten sich sowohl an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, als auch an Verbraucher. Ein Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(6) Ein Vertrag kommt zustande mit der HD-ScanDesign UG (haftungsbeschränkt), Kapellenstr. 18, 53797 Lohmar, vertreten durch den Geschäftsführer Hagen Dolata.
§ 2 Ablauf der Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt über unser Shopsystem unter https://www.hd-scandesign.de/.
Sie erteilen einen Auftrag, indem Sie
1. die gewünschte Auftragsbearbeitung auswählen,
2. die wichtigen Hinweise zu dieser Auftragsbearbeitung zur Kenntnis nehmen und dies bestätigen,
3. die Paketversionen (ohne Versand/ mit Versand) auswählen,
4. den gewünschten Auftrag in den Warenkorb legen,
5. den Warenkorb aufrufen,
6. Ihre Kontaktdaten und Zahlungsdaten eingeben,
7. die Bestelldaten überprüfen,
8. unsere AGB und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis nehmen und dies bestätigen,
9. die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen, indem Sie am Ende auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" klicken.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Ihr Auftrag stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar. Mit dem Absenden des Auftrages erklären Sie verbindlich, dass Sie die beauftragte Leistung erhalten möchten.
(2) Eine Kopie der Auftragsdaten erhalten Sie mit der Eingangsbestätigungs-E-Mail, die Sie abspeichern können. Diese Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme Ihres Angebotes dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Ihren verbindlichen Auftrag durch Ausführung des Auftrages annehmen, oder indem wir Ihnen die Annahme in Textform bestätigen. Eine Annahme Ihres Auftrages erfolgt spätestens innerhalb von fünf Werktagen.
(4) Abweichend von vorstehendem kommt im Falle eines Auftrages mit der Zahlungsart Vorkasse ein Vertrag bereits mit dem Absenden der Zahlungsaufforderung zustande.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
§ 4 Korrektur von Eingabefehlern/Speicherung des Vertragstextes
(1) Die von Ihnen im Rahmen des Auftrages abgegebene Vertragserklärung können Sie vor dem Absenden jederzeit durch Klicken auf den „Zurück“ Button im Browser korrigieren. Nach dem Absenden des Auftrages ist eine Korrektur nicht mehr möglich.
(2) Die Unterlagen zu Ihrem Auftrag werden bei uns bis zur vollständigen Abwicklung des Auftrages gespeichert. Sollten Sie die Unterlagen zum Auftrag verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns. Wir senden Ihnen gerne eine Kopie der Daten Ihres Auftrages zu, solange Ihr Auftrag noch nicht abgewickelt wurde. Nach vollständiger Erledigung Ihres Auftrages werden wir die Auftragsdaten vorbehaltlich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen löschen und können diese nicht mehr zur Verfügung stellen. Hiervon unbenommen bleiben die Archivierungs- und Aufbewahrungsfristen nach § 5 dieser AGB.
§ 5 Geheimhaltung und Datensicherung
(1) Die HD-ScanDesign UG wie auch der Kunde verpflichten sich, alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die in der Geschäftsbeziehung bekannt werden, gegenüber Dritten als vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden.
(2) Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen und ist von der HD-ScanDesign UG wie auch dem Kunden auf ihre von der Geschäftsbeziehung betroffenen Mitarbeiter zu übertragen.
(3) Die gesetzliche Pflicht zur Archivierung erstreckt sich auf Konstruktionsdaten sowie die generierten digitalisierten Rohdaten aus optischen 3D-Scans und beträgt 24 Monate. Nach Ablauf dieser Archivierungsfrist werden die Daten gelöscht, sofern keine anderslautende Anweisung des Kunden vorliegt. Sowohl längerfristige Archivierungen als auch die Bereitstellung von digitalisierten Rohdaten ist kostenpflichtig.
(4) Scandaten werden dem Kunden für einen Zeitraum von jeweils 45 Tagen ab Bereitstellungsanzeige zum Download zur Verfügung gestellt (Aufbewahrungsfrist) und anschließend gelöscht, sofern der Kunde nach Erhalt der Bereitstellungsanzeige keine abweichenden Anweisungen erteilt.
(5) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, längstens jedoch innerhalb der Archivierungsfrist von 24 Monaten kann der Kunde die erneute Bereitstellung der Scandaten gegen ein gesondert zu berechnendes Entgelt verlangen. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem für die Wiederbereitstellung erforderlichen Aufwand und wird dem Kunden vorab mitgeteilt.
(6) Die Verfügbarkeit der Scandaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann nicht gewährt werden.
(7) Weitergehende Sicherungsmaßnahmen sind vom Kunden selbst zu veranlassen. Sie werden zwischen dem Kunden und der HD-ScanDesign UG in einer gesonderten Vereinbarung niedergelegt und sind nicht Gegenstand des Scanauftrags.
§ 6 Verbotene Gegenstände / Rechte an Bauteilen
(1) Es ist dem Kunden untersagt, Gegenstände oder Bauteile zur Bearbeitung, Vermessung, Digitalisierung oder zum Scannen an HD-ScanDesign zu überlassen, deren Besitz, Bearbeitung, Herstellung oder Veränderung gegen strafrechtliche Normen oder behördliche Anordnungen verstößt oder aus sonstigen rechtlichen Gründen verboten oder einem bestimmten staatlich geprüften Personenkreis vorbehalten ist. HD-ScanDesign ist berechtigt und verpflichtet, im Falle konkreter Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften die zuständigen Behörden zu informieren und den betreffenden Gegenstand bis zur Prüfung durch diese einzubehalten. Dies gilt insbesondere bei Gegenständen, deren Besitz, Herstellung, Bearbeitung, Veränderung oder sonstiger Umgang gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, beispielsweise nach den Vorschriften des Waffengesetzes.
(2) HD-ScanDesign behält sich im Zweifel und bei entsprechender Anweisung durch die zuständigen Behörden ferner vor, den betreffenden Gegenstand an die jeweils zuständige Behörde herauszugeben. Dies gilt auch dann, wenn der Gegenstand im Eigentum des Kunden steht. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden und verzichtet auf das Recht zur Rückgabe durch HD-ScanDesign, soweit einer solchen Rückgabe gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder sonstige rechtliche Verpflichtungen entgegenstehen oder HD-ScanDesign sich mit der Rücksendung an den Kunden strafbar machen könnte.
(3) Der Kunde sichert zu, dass er im Besitz aller erforderlichen Rechte an dem an HD-ScanDesign überlassenen Gegenstand ist und diesen zur Bearbeitung, zum Scan oder der sonstigen Untersuchung rechtmäßig an HD-ScanDesign überlassen darf. Für den Fall, dass ein Dritter Ansprüche gegen HD-ScanDesign aufgrund der Überlassung, dem Besitz, der Anfertigung von Scans oder der sonstigen Bearbeitung eines Gegenstandes geltend macht, wird der Kunde HD-ScanDesign von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern vollumfänglich frei stellen. Dies gilt auch für HD-ScanDesign hierbei entstandene Anwalts- und Gerichtskosten.
(4) Die Zusendung oder Übergabe von schadstoffbelasteten, kontaminierten, gesundheitsgefährdenden, umweltgefährdenden oder anderweitig gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt. Werden HD-ScanDesign entgegen dieser Bedingung schadstoffbelastete oder gefährliche Gegenstände angeliefert und ist aufgrund dessen eine besondere Behandlung, Reinigung, Rücksendung oder Entsorgung erforderlich, trägt der Kunde die hierfür tatsächlich anfallenden und erforderlichen Kosten.
§ 7 Preise / Vertragsinhalt
(1) Die auf den Produktseiten genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bucht der Kunde kein Paket zur Rücksendung eingebrachter Objekte, erfolgt die Rücksendung nur gegen gesonderter Erstattung der Rücksendekosten.
(2) Der Umfang der von der HD-ScanDesign UG vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der jeweilige Auftragsbestätigung. HD-ScanDesign UG übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass das Objekt und der gewünschte Auftrag einem vom Kunden vorgesehenen Zweck erfüllt, sofern dieser nicht explizit in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist. Grundlage für die Eignung sind die in der Angebotsbeschreibung hinterlegten „wichtigen Hinweise“, welche der Kunde vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen und ausdrücklich bestätigt hat.
(3) Für die Prüfungs-, Mess- und Vertragstätigkeiten der HD-ScanDesign UG ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Ausführung vorhandene Beschaffenheit des eingereichten Gegenstandes maßgeblich. Im Zweifel obliegt dem Kunden der Nachweis einer geeigneten Beschaffenheit.
(4) Bei Änderungswünschen des Kunden nach Auftragsbestätigung werden die entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt. Vereinbarte Liefertermine können dadurch beeinflusst werden und sich verändern.
(5) Alle Messungen, Prüfungen und sonstige Dienstleistungen werden nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, dem allgemeinen Stand der Wissenschaft und den Regeln der Technik ausgeführt.
(6) Aussagen zur Konformität in Prüf- und Messberichten basieren bei HD-ScanDesign UG auf der binären (einfachen) Entscheidungsregel. Abweichende Entscheidungsregeln sind im Einzelfall vor Vertragsabschluss abzustimmen und schriftlich zu dokumentieren. Unabhängig von der eingesetzten Entscheidungsregel und der hieraus resultierenden Konformitätsaussage liegt das mit dieser Aussage verbundene Risiko beim Empfänger der Konformitätsaussagen.
§ 8 Vertragsdurchführung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, der HD-ScanDesign UG die zu vermessenden Gegenstände in der notwendgien Anzahl und Güte kostenlos für die Dauer der Vertragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
(2) Zur Gewährleistung einer reibungslosen Vertragsdurchführung obliegt es dem Kunden, die HD-ScanDesign UG umfassend über alle für die Durchführung der Dienstleistung relevanten Daten zu informieren.
(3) Die von der HD-ScanDesign UG vorgelegten Zwischenergebnisse, Vorab-Protokolle und ähnliche Zwischenberichte, insbesondere die Konstruktions- und Scandaten sind von dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Werktagen nach Bereitstellung auf ihre Richtigkeit hinsichtlich des zugrunde gelegten Sachverhalts zu überprüfen.
(4) Erfolgt innerhalb von 30 Werktagen keine Mitteilung über konkrete Beanstandungen oder Änderungswünsche, gelten die zur Prüfung bereitgestellten Zwischenberichte bzw. vorläufigen Konstruktions- sowie Scandaten als vom Kunden geprüft und freigegeben. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von Kunden, welche Verbraucher sind, bleiben hiervon unberührt.
(5) Sofern der Kunde ein Bauteil, einen Gegenstand oder ein Objekt auf eigene Veranlassung und auf eigene Kosten an HD-ScanDesign versendet und der Versand nicht Bestandteil einer von HD-ScanDesign angebotenen oder ausdrücklich vereinbarten Versandoption ist, trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs auf dem Versandweg.
(6) Werden dem Kunden im Rahmen von Gesprächen, Abstimmungen oder Präsentationen Konstruktionsdaten, Zeichnungen, 3D-Modelle oder sonstige technische Unterlagen zur Prüfung vorgelegt, ist der Kunde verpflichtet, diese vor ihrer weiteren Verwendung oder Bearbeitung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit seinen Vorgaben zu prüfen und freizugeben.
(7) Der Kunde bestätigt die Richtigkeit und Freigabe der vorgelegten Konstruktionsdaten durch schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder durch eine sonstige nachvollziehbare Freigabe.
(8) Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die vorgelegten Konstruktionsdaten seinem gewünschten Stand entsprechen. Änderungen oder Korrekturen, die nach erfolgter Freigabe aufgrund von vom Kunden zu vertretenden Fehlern, nachträglichen Änderungswünschen oder unvollständigen Angaben erforderlich werden, können gesondert berechnet werden.
(9) Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten oder von ihm freigegebenen Vorgaben und Daten verbleibt beim Kunden.
(10) Bei Eingang von Waren, Bauteilen oder sonstigen zur Bearbeitung überlassenen Gegenständen kann HD-ScanDesign den Zustand der Ware zum Zeitpunkt des Wareneingangs durch digitale Fotografien dokumentieren. Die Aufnahmen können insbesondere der Dokumentation des äußeren Zustands, vorhandener Beschädigungen, Verschmutzungen, Veränderungen oder sonstiger erkennbarer Merkmale dienen. HD-ScanDesign ist hingegen nicht verpflichtet, eine solche Dokumentation anzufertigen.
§ 9 Technische Voraussetzungen und Upgrade-Prozess
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für die Beauftragung solche Bauteile, Gegenstände oder Objekte zur Verfügung zu stellen, die den technischen Voraussetzungen und Randbedingungen des vom Kunden ausgewählten Produkts entsprechen. Die jeweils maßgeblichen technischen Voraussetzungen und Einschränkungen sind den „wichtigen Hinweisen“ des jeweiligen Produkts zu entnehmen.
(2) Entspricht das vom Kunden zur Verfügung gestellte Bauteil nicht oder nicht vollständig den dort genannten technischen Voraussetzungen, kann HD-ScanDesign dem Kunden, soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, einen geeigneten Upgrade-Prozess anbieten. Der Upgrade-Prozess kann insbesondere zusätzliche Bearbeitungs-, Scan-, Mess- oder Konstruktionsleistungen umfassen und mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Die Durchführung eines Upgrades erfolgt nur nach entsprechender Information und Zustimmung des Kunden.
(3) Entscheidet sich der Kunde gegen den angebotenen Upgrade-Prozess oder ist eine technisch geeignete Bearbeitung des Bauteils nicht möglich, wird der Auftrag nicht durchgeführt bzw. nicht fortgesetzt. Das betreffende Bauteil wird in diesem Fall an den Kunden zurückgesendet.
(4) Bereits vom Kunden geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet, soweit ihnen keine bereits erbrachten Leistungen oder sonstige vom Kunden zu vertretenden Kosten entgegenstehen. Insbesondere können tatsächlich angefallene Kosten für den Rückversand, für eine erforderliche Prüfung oder sonstige bereits entstandene Aufwendungen von dem Erstattungsbetrag in Abzug gebracht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Kunde erhält über die in Abzug gebrachten Aufwendungen eine gesonderte Rechnung.
(5) Die Entscheidung über die technische Eignung eines Bauteils sowie über die technische Möglichkeit eines Upgrade-Prozesses obliegt HD-ScanDesign nach Maßgabe der jeweils geltenden technischen Voraussetzungen des gewählten Produkts.
§ 10 Liefertermine, Annahmeverzug
(1) Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von der HD-ScanDesign UG ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
(2) Der Beginn der von der HD-ScanDesign UG als verbindlich angegebenen Leistungszeit setzt die Klärung aller technischen Fragen hinsichtlich des Auftrags voraus.
(3) Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(4) Kann HD-ScanDesign UG einen von ihr als verbindlich angegebenen Liefertermin schuldhaft nicht einhalten oder kommt sie aus sonstigen Gründen in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Werktagen zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist HD-ScanDesign UG berechtigt, den daraus entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
§ 11 Gewährleistung
(1) Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre, bei der Lieferung an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, ein Jahr. Die Frist beginnt jeweils mit dem Datum der Bereitstellung zu laufen. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von HD-ScanDesign UG, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens HD-ScanDesign UG, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten hinsichtlich der Gewährleistung ferner die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser die erbrachten Leistungen unverzüglich überprüft. Offensichtliche Mängel sind der HD-ScanDesign UG innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Daten oder Konstruktionsergebnissen, nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nachdem sich der Mangel zeigt, schriftlich mitzuteilen.
b) Im Gewährleistungsfall erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl der HD-ScanDesign UG durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten stattdessen die gesetzlichen Bestimmungen der Mängelhaftung.
(4) In allen Fällen hat der Kunde HD-ScanDesign UG, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf deren Wunsch entsprechende Anpassungen oder Angaben zu übersenden.
(5) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(6) Veranlasst der Kunde eine Überprüfung wegen behaupteter Mängel, so hat er die entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorhanden ist.
(7) Eine Gewähr für die Brauchbarkeit ihrer Leistungen für den vom Kunden vorgesehenen Zweck übernimmt die HD-ScanDesign UG nicht, es sei denn, dies wird ausdrücklich und schriftlich zugesichert.
§ 12 Haftung
(1) HD-ScanDesign UG haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von HD-ScanDesign UG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruht, haftet HD-ScanDesign UG ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) HD-ScanDesign UG haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden nur insoweit, als die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten beruhen, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des jeweiligen Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung für solche Ansprüche ist auf den jeweils typischerweise eintretenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
§ 13 Rücksendung des Prüfobjekts, Transport, Verpackung
(1) Die Kosten einer etwaigen Rücksendung des Messgegenstandes trägt der Kunde, sofern die Rücksendung nicht vom Kunden vor Kauf der Dienstleistung gleichsam in Auftrag gegeben wurde. Die HD-ScanDesign UG wickelt die Rücksendung des Prüfgegenstandes nach entsprechender Anweisung ab.
(2) Bei der Rücksendung wird grundsätzlich das Verpackungsmaterial genutzt, das für die Anlieferung verwendet wurde, sofern das Material hierfür geeignet und unbeschädigt ist. Der Versand erfolgt durch einen von HD-ScanDesign UG auszuwählenden Spediteur.
(3) Gegebenenfalls benötigtes Material zur Transportsicherung und zur Verpackung sowie Anleitungen zur Handhabung der Transportsicherung und Verpackung sind vom Kunden bereitzustellen oder aber extra zu vergüten.
(4) Der Rückversand des vom Kunden zur Bearbeitung überlassenen Bauteils, Gegenstands oder Objekts erfolgt grundsätzlich an die vom Kunden im Rahmen der Auftragserteilung hinterlegte Liefer- und Versandadresse. Eine hiervon abweichende Lieferadresse ist vom Kunden mit Beauftragung mitzuteilen, anderenfalls dies nicht als maßgeblich gilt.
(5) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache mit der Übergabe dieser an den Spediteur auf den Kunden über. Diese Regelung gilt auch dann, wenn HD-ScanDesign UG die Kosten des Transports übernimmt.
§ 14 Eigentumsvorbehalt / Abretung
(1) An sämtlichen Digitalisierungsdaten, Prüfberichten, Hilfsmitteln und sonstigen Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt werden, behält sich HD-ScanDesign UG alle Eigentums- und Urheberrechte bis zur vollständigen Begleichung der Forderung aus dem konkreten Vertragsverhältnis vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf künftige und bedingte Forderungen zwischen dem Kunden und HD-ScanDesign UG bis zu deren Erfüllung.
(3) HD-ScanDesign UG ist berechtigt, ihre Forderung aus dem konkreten Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
§ 15 Datenschutz
(1) HD-ScanDesign UG beachtet die Regeln der Datenschutzgesetze und nimmt auch im Interesse des Kunden den Schutz der persönlichen Daten ernst. Personenbezogene Daten werden von HD-ScanDesign UG ausschließlich zur Abwicklung des Auftrages des betreffenden Kunden verwendet. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter gespeichert und verarbeitet.
(2) HD-ScanDesign UG erhebet und verwendet personenbezogene Daten ihrer Kunden grundsätzlich nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der betreffenden Person. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
(3) HD-ScanDesign UG gibt personenbezogene Daten von Kunden und Geschäftspartner einschließlich des Namens, der Anschrift und der E-Mail-Adresse nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung der jeweils betroffenen Person an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Daten an Dienstleistungspartner, die zur Auftragsabwicklung die Übermittlung von Kundendaten benötigen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Name, Adressdaten und bei verlangter Anvisierung um die Telefonnummer des jeweiligen Empfängers. Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich an das jeweils beauftragte Versand-/Speditionsunternehmen. In jedem Fall beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum.
(4) Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden von HD-ScanDesign UG gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
(5) Die von der Erhebung oder Speicherung personenbezogener Daten betroffene Person hat jederzeit das Recht auf kostenfreie Auskunft über die bezüglich ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung von Daten, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf Widerspruch, das Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Eine detaillierte Auflistung der Ansprüche finden Sie in der Datenschutzbestimmung von HD-ScanDesign UG unter Datenschutzerklärung – HD-ScanDesign.
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
(1) Erfüllungsort ist Lohmar.
(2) Bei Verträgen mit Kaufleuten, also Kunden, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Siegburg/Bonn ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts.
(4) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung aus diesen AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr soll eine unwirksame Bestimmung oder eine Vertragslücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.